Bedarfsmitteilung Ganztagsbetreuung
Eltern von künftigen Erstklässlern sollten bis 30. April ihren Bedarf an Ganztagsbetreuung melden. Die Angaben sind wichtig für die Planung zum Start des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/27. Eine separate Anmeldung für Betreuungsplätze ist dennoch erforderlich.

