Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit” (Allgemeine Erklärung der Menschenrecht, Artikel 23, Abs. 1). Alle Menschen sollen eine Arbeit finden, die ihnen gefällt und die zu ihren Fähigkeiten passt. Dafür gibt es Anlaufstellen, die beraten und unterstützen.
Weiterführende Themen
Lebenshilfe
Bamberg
Agentur für Arbeit
Bundesweite Beratungsangebote
Inklusionsamt
ZBFS Bayreuth
Informationsportal für Inklusion in der Arbeitswelt
Bayerisches Staatsministerium für
Familie, Arbeit und Soziales