Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit” (Allgemeine Erklärung der Menschenrecht, Artikel 23, Abs. 1). Alle Menschen sollen eine Arbeit finden, die ihnen gefällt und die zu ihren Fähigkeiten passt. Dafür gibt es Anlaufstellen, die beraten und unterstützen.

Weiterführende Themen

Anlaufstellen

Viele Menschen möchten arbeiten und haben eine Behinderung. Hier bekommen Sie Hilfe und Beratung. Die Lebenshilfe hat viele Werkstätten. Dort können Menschen die Arbeit finden, die ihnen gefällt.

Lebenshilfe

Bamberg

Agentur für Arbeit

Bundesweite Beratungsangebote

Inklusionsamt

ZBFS Bayreuth

Informationsportal für Inklusion in der Arbeitswelt

Bayerisches Staatsministerium für
Familie, Arbeit und Soziales