Erklärung zur Barriere-Freiheit

Das ist die Erklärung zur Barriere-Freiheit von Stadt und Landkreis Bamberg.
Die Erklärung ist für das Familienportal in Leichter Sprache.

Einleitung

Die Stadt Bamberg und der Landkreis Bamberg wollen eine barrierefreie Internet-Seite haben.
Barriere-Frei heißt:
Alle Menschen sollen die Internet-Seite benutzen können.
Dafür gibt es Gesetze.
Wir halten uns an diese Gesetze.

  • Bayerische E-Government-Verordnung
  • BITV 2.0
    BITV ist die kurze Form für:
    Barrierefreie Informations-Technik Verordnung.

Dieser Text ist eine Erklärung.
Der Text ist über Barriere-Freiheit von der Stadt Bamberg.
Und der Text ist über Barriere-Freiheit vom Landkreis Bamberg.
Der Text ist für diese Internet-Seite:
www.familienportal-bamberg.de

Halten wir uns an die Regeln für Barriere-Freiheit?

Unsere Internet-Seite ist barrierefrei.
Das heißt:
Alle Menschen sollen die Infos auf unserer Internet-Seite gut verstehen können.
Dafür gibt es Gesetze.
Das Gesetz für Bayern heißt: Bayerische E-Government-Verordnung.

Wir haben am 1. Juli 2026 eine Erklärung geschrieben.
In der Erklärung steht:
Unsere Internet-Seite ist barrierefrei.
Wir haben unsere Internet-Seite selbst geprüft.

So können Sie Barrieren melden

Sie haben Probleme mit unserer Internet-Seite?
Vielleicht gibt es eine Barriere auf unserer Internet-Seite.
Das heißt:
Sie können unsere Internet-Seite nicht gut benutzen.
Dann können Sie uns das sagen.
Oder Sie haben Fragen zur Barriere-Freiheit von unserer Internet-Seite.
Dann können Sie uns auch schreiben.
Dafür gibt es ein Formular.
Das Formular heißt: Kontakt-Formular – Fehler melden.
Wir kümmern uns dann um Ihre Frage.

So können Sie sich beschweren

Wir haben zusammen keine Lösung für das Problem gefunden?
Und Sie wollen sich beschweren?
Dann können Sie sich bei der Durchsetzungsstelle vom Bundes-Land Bayern melden.
Die Durchsetzungsstelle klärt Streits zum Thema Barriere-Freiheit.
Die Durchsetzungsstelle gehört zum Landesamt für Digitalisierung.

Kontakt-Daten für die Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungs-Stelle für barrierefreie Informations-Technik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

Die E-Mail-Adresse ist: bitv@bayern.de
Mehr Infos über die Durchsetzungsstelle finden Sie auf dieser Internet-Seite:
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Bitte passen Sie auf:
Sie gehen dann weg von der Internet-Seite vom Familienportal Bamberg.
Die Infos sind dann nicht mehr in Leichter Sprache.