Trennung oder Scheidung stellt einen gravierenden Einschnitt im Leben der betroffenen Partnerinnen und Partner sowie der Kinder dar. Die Erfahrung zeigt, dass alle Beteiligten eine Trennung oder Scheidung oft besser verarbeiten können, wenn sie professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Unter Umständen kann die Inanspruchnahme mehrerer Beratungsstellen mit unterschiedlichem Beratungsschwerpunkt sinnvoll sein.

Weiterführende Themen

Beratung bei Trennung & Scheidung

Falls Sie Unterstützung oder Beratung zum Thema Trennung und Scheidung benötigen, finden Sie hier einige Anlaufstellen, die Ihnen gerne helfen.

Erste Schritte bei einer Trennung:

Hier geht es zum Leitfaden des Familienportals

Allgemeine Beratung für Eltern bei den Jugendämtern

Partnerschafts-,Trennungs- und Scheidungsberatung

Stadt Bamberg

Allgemeiner Sozialer Dienst

Landkreis Bamberg

Einzel-, Paar- und Familienberatung sowie Gruppenangebote für Kinder aus
Trennungs- und Scheidungsfamilien

Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg

Psychologische Beratung bei Ehe- und Partnerschafts-, Familien- und Lebensfragen

pro familia e. V.

Familienberatungsstelle Bamberg

Caritasverband

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern

Deutscher Kinderschutzbund e.V.

Kreisverband Bamberg

Interessensvertretungen

ISUV – Interessenverband Unterhalt und Familienrecht

Bezirksstelle Bamberg

Beratungskosten- und Verfahrenskostenhilfe

Bei Familienangelegenheiten übernimmt die allgemeine Rechtsschutzversicherung nur die Kosten einer anwaltlichen Beratung, nicht aber die Anwaltskosten, die im Rahmen einer außergerichtlichen Korrespondenz mit anderen Beteiligten oder bei einer anwaltlichen Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren entstehen. Einkommensschwache Personen können sich im Falle der außergerichtlichen Anwaltstätigkeit bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts einen Berechtigungsschein für eine Beratung bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin ihrer Wahl ausstellen lassen (geringe Eigenbeteiligung). Im Streitfall kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Über die Gewährung entscheidet das zuständige Familiengericht (einkommens-, vermögens- sowie erfolgsabhängig).

Weitere Informationen zur Übernahme der Kosten und zur Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe finden Sie bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Bamberg.

Gruppenangebote für Trennungs- und Scheidungskinder

Für ein Kind, das Trennung oder Scheidung erlebt, zerbricht eine bislang vertraute Welt. Kinder begreifen oft nicht, warum ihre Eltern „sich nicht mehr verstehen“ und sind zutiefst verunsichert. Mit ihrer Wut, Trauer und Enttäuschung, oftmals auch mit dem Gefühl, schuldig an der Trennung ihrer Eltern zu sein, fühlen sie sich oft alleine gelassen. Gruppenangebote können Kindern helfen, die schwierige Situation in einem geschützten Rahmen außerhalb der Familie zu bearbeiten, ihr Selbstwertgefühl zu stärken und sich in Gespräch und Spielen gemeinsam mit ihren Erfahrungen auseinander zu setzen.