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Vorsorge

Was ist, wenn das Leben nicht mehr so weitergeht wie vorher? Vorsorgevollmacht, Verfügung für betreute Personen und Testament sollten gut überlegt und frühzeitig niedergeschrieben werden, um im Falle eines unvorhersehbaren Ereignisses vorbereitet zu sein. Es gibt vielfältige Informationsangebote und Beratungsstellen, die dabei hilfreich sind.

Weiterführende Themen

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Personen stellvertretend für andere Personen handeln. In der Vorsorgevollmacht steht, wer (Bevollmächtigte:r) unter welchen Umständen (z.B. wenn sie nicht mehr in der Lage sind) worüber (bestimmte einzelne Angelegenheiten oder alle Bereiche) entscheiden darf. Mit der Vorsorgevollmacht können Sie die Bestellung einer Betreuungsperson durch das Betreuungsgericht vermeiden. Bevollmächtigen Sie nur Personen, denen Sie voll und ganz vertrauen.

Verfügung für betreute Personen (auch Patientinnen- oder Patientenverfügung)

In einer Verfügung für betreute Personen legen Sie schriftlich fest, wie Sie medizinisch behandelt und pflegerisch betreut werden möchten, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können (z. B. Aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls). Die Verfügung für betreute Personen soll Angehörigen und Betreuenden dabei helfen, in Ihrem Sinne zu entscheiden.

Mit dieser Verfügung entscheidet man also vorsorglich selbst, wie in einem medizinischen Notfall vorgegangen werden soll. Mit einer Vorsorgevollmacht überträgt man diese (und ggf. weitere) Entscheidungen an eine andere Person.

Ausführliche Informationen zu Vorsorgevollmacht und Verfügung für betreute Personen (auch Patientinnen- oder Patientenverfügung) finden Sie unter

Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier:

Beratungsstellen in der Familienregion

Webseite
Telefon: 0951 9550722 (werktags 8:00-13:00 Uhr)
E-Mail: kontakt@hospiz-akademie.de

Beratungstermin bitte telefonisch vereinbaren.
Beratung zu Patientinnen- oder Patientenverfügung, Vorsorge- und Betreuungsvollmacht

Webseite
Telefon: 0951 87-1552 / -1551 / -15 50
E-Mail: betreuungsstelle@stadt.bamberg.de

Beratung zu Vorsorge- und Betreuungsvollmacht

Webseite
0951 85-214 / -542
E-Mail: betreuung@lra-ba.bayern.de

Beratung zu Vorsorge- und Betreuungsvollmacht

Webseite
Telefon: 0951 302987-30

Beratung zu Vorsorge- und Betreuungsvollmacht

Testament

Ein Testament regelt den Erbfall. Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht, sollten Sie ein Testament anfertigen. Das Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden.

Weitere Informationen zum Testament finden Sie unter:

Kontaktstellen

Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg (Hausanschrift)
Zimmer 107, 109 und 113 im 1. OG

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Telefon: 0951 / 833-2113, -2110, -2130, -2109
Telefax: 0951 / 833-2080

Sprechzeiten:

Montag – Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr;
Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

Telefon: 0951 / 833-0; Telefax: 0951 / 833-2070