Von wem will ich im Ernstfall versorgt werden?

Im Bruchteil von Sekunden kann sich das Leben ändern. Nach einem Schlaganfall ist man körperlich oder geistig so schwer geschädigt, dass man zum Pflegefall wird. Oder: Ein Angehöriger hat einen Unfall und ist nicht mehr ansprechbar, sein Leben kann nur durch eine schwere Operation gerettet werden. Dann wird es ernst: Wer nicht vorgesorgt hat, also keinen Bevollmächtigten benannt hat, bekommt einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Betreuerin.

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