Anpassung der Abfallgebühren

Nach dem Umwelt- empfiehlt auch der Kreisausschuss des Landkreises Bamberg, die Müllgebühren an die Entwicklung des Marktes anzupassen. Das umfangreiche Angebot bleibt im Regionalvergleich günstig.

Steigende Kosten auf der einen Seite und sinkende Einnahmen auf der anderen Seite zwingen den Landkreis Bamberg erstmals seit langem zu einer Anpassung der Abfallgebühren. Diese haben der Umweltausschuss am 27. November und nun der Kreisausschuss am heutigen Donnerstag mit großer Mehrheit dem Kreistag (11. Dezember) empfohlen. Die Gebühren sind seit Einführung des aktuellen Abfallwirtschaftskonzeptes im Jahr 2004 stabil. 2015 hatte es sogar eine Senkung gegeben.

Steigende Kosten auf der einen Seite und sinkende Einnahmen auf der anderen Seite zwingen den Landkreis Bamberg erstmals seit langem zu einer Anpassung der Abfallgebühren. Diese haben der Umweltausschuss am 27. November und nun der Kreisausschuss am heutigen Donnerstag mit großer Mehrheit dem Kreistag (11. Dezember) empfohlen. Die Gebühren sind seit Einführung des aktuellen Abfallwirtschaftskonzeptes im Jahr 2004 stabil. 2015 hatte es sogar eine Senkung gegeben.

Weil zum einen Verträge der Abfallwirtschaft des Landkreises mit Entsorgungsunternehmen Preisgleitklauseln enthalten, wirken sich höhere Kosten auch auf die Abfallgebühren aus. Zum Zweiten muss der Landkreis Bamberg für die Abholung der Restmüll- und Bioabfallbehälter sowie für die Biomüllverwertung deutlich mehr zahlen. Die Kalkulation der Gebühren wird – drittens – belastet durch höhere Verbrennungsentgelte am Müllheizkraftwerk Bamberg (unter anderem wegen der 2024 neu eingeführten und stetig steigenden CO2-Steuer).

Während auf der einen Seite die Ausgaben steigen, sinken auf der anderen Seite die Einnahmen: So ist der Preis für die Tonne Altpapier deutlich zurückgegangen. Die niedrigeren Preise treffen zudem auf sinkende Mengen: Alleine im Zeitfenster 2020 – 2023 sank die gesammelte Altpapiermenge um über 16 Prozent.

Höhere Kosten und reduzierte Einnahmen führen zu einem jährlichen Mehraufwand in der Abfallwirtschaft von mehr als drei Millionen Euro. Da es sich bei der Abfallwirtschaft kraft Gesetzes um eine sogenannte „kostendeckende Einrichtung“ handelt, müssen die entstehenden Kosten auf die Gebührenzahler umgelegt werden.

Die Aufrechterhaltung der vielfältigen und breitgefächerten Entsorgungsmöglichkeiten liegt sowohl den Kreisgremien als auch der Verwaltung am Herzen. Daher hat man bewusst angeregt, keine Leistungskürzungen vorzunehmen. Selbst nach dieser geplanten Anpassung ist das umfangreiche Angebot für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Bamberg im Regionalvergleich günstig.