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Wohnen

 

Wohnen bedeutet Rückzug, Schutz und Sicherheit. Eine eigene Wohnung ist ein Ort zum Sein und Verweilen, ein Ort zum Wohlfühlen und ein Ort, um mit anderen Menschen zusammen kommen. 

Oft gibt es zu wenig bezahlbaren Wohnraum. Vor allem für Familien und Menschen mit wenig Einkommen. Unterstützung bei der Suche nach günstigem Wohnraum in der Familienregion Bamberg finden Sie bei folgenden Anlaufstellen.

 

Weiterführende Themen

Mietwohnraum

Wenn Sie auf der Suche nach Mietwohnraum sind, können Sie sich neben den bekannten Immobilienportalen auch bei den Wohnungsbaugesellschaften als Wohnungssuchende registrieren lassen.

Sozialer Wohnungsbau

Sozialwohnungen sind mit öffentlichen Mitteln errichtete Wohnungen, die der Mietpreisbindung unterliegen und nur an Berechtigte vergeben werden. Die meisten Sozialwohnungen werden von Wohnungsbaugesellschaften vermietet. Um eine Sozialwohnung mieten zu können, wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Diesen erhalten Sie beispielsweise, wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Höchstgrenze liegt. Den Wohnberechtigungsschein können Sie hier beantragen:

Wohneigentum

Der Erwerb und der Bau von Wohneigentum ist mit einer Reihe von Fragen verbunden. Hier können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen, was es zu beachten gibt, wer unterstützen und beraten kann und welche finanziellen Hilfen für Familien möglich sind.

Bauberatung

Die Bauberatung ist Anlaufstelle rund um die baulichen Belange für Bauvorhaben im Stadtgebiet. Bei einem Beratungstermin in der Bauberatung Stadt Bamberg oder im Landratsamt Bamberg können Fragen zur Antragstellung und Genehmigungspflicht des Bauvorhabens geklärt werden.

Staatliche Fördermöglichkeiten

Der Freistaat Bayern fördert im Bayerischen Wohnungsbauprogramm und im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm den Neubau sowie den Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum. Die Förderfähigkeit ist unter anderem abhängig von folgenden Faktoren:

  • soziale Dringlichkeit
  • Anzahl der Kinder
  • Gesamteinkommen der Familie

Beide Förderprogramme können auch in Kombination beantragt werden. Für Informationen und zur Antragstellung wenden Sie sich gerne an die Wohnungsbauförderung in der Stadt Bamberg oder im Landkreis Bamberg.

Baulandmodelle

Im Rahmen der Baulandmodelle werden Familien städtische Baugrundstücke zu preisgünstigen Konditionen angeboten. Nähere Hinweise erhalten Sie beim Immobilienmanagement der Stadt Bamberg.

Wohngeld

Bei geringem Einkommen sind die Kosten für eine Wohnung oft zu hoch. Aus diesem Grund gewährt der Staat mit dem Wohngeld eine finanzielle Hilfe:

  • als Mietzuschuss für den Mieter oder die Mieterin einer Wohnung oder eines Zimmers (unabhängig davon, ob Sozialwohnung oder frei finanzierte Wohnung) oder
  • als Lastenzuschuss für den Eigentümer oder der Eigentümerin eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.

Ob Sie Wohngeld erhalten und – wenn ja – in welcher Höhe, ist abhängig von:

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Bezieher:innen von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und von Sozialhilfe haben keinen Anspruch auf Wohngeld, da in diesen Leistungen die Kosten für die Unterkunft schon eingerechnet sind.

Wenn Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen möchten, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Wohnungsamt in der Stadt Bamberg oder im Landkreis Bamberg.

Beratung in mietrechtlichen Angelegenheiten

Bei rechtlichen Fragen und Konflikten, die im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis auftreten, können Sie hier Hilfestellung erhalten: Mieterverein Bamberg oder Amtsgericht Bamberg – Rechtsantragstelle.

Barrierefreies Wohnen

Selbstbestimmt Wohnen mit Behinderung

Hier erhalten Sie allgemeine  Informationen zum Thema Selbstbestimmt Wohnen mit Behinderung.

Wohnungsanpassung bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit

Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen.

Förderung von Maßnahmen zur Wohnungsanpassung durch die Pflegekasse

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, fördern Pflegekassen Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds, wenn durch diese Maßnahme(n) mindestens eines dieser Ziele erreicht wird:

  • die häusliche Pflege wird überhaupt erst ermöglicht
  • die häusliche Pflege wird erheblich erleichtert
  • die Belastung für die pflegebedürftige Person beziehungsweise die Pflegeperson wird verringert
  • eine möglichst selbständige Lebensführung wird wieder hergestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse.

Angebote und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Lebenslaufgerechtes Wohnen und Wohnen im Alter

Wohnberatung unterstützt Wohneigentümer:innen und Mieter:innen dabei, ihre Wohnung an die aktuellen und künftigen Bedürfnisse anzupassen, beispielsweise bei alters- und erkrankungsbedingten Einschränkungen oder einer Behinderung. Außerdem werden Bauwillige und Bauträger:innen bei der vorausschauenden Planung rund um lebenslaufgerechtes und barrierefreies Bauen beraten.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Wohnen im Alter.

Gemeinschaftliches Wohnen

Der soziale und demographische Wandel wirkt sich auf den Wohnungsmarkt aus. Für viele Menschen gewinnen gemeinschaftliche Wohnformen, generationsübergreifende Wohnformen und nachbarschaftliches Miteinander zunehmend an Bedeutung.

Bei Fragen stehen Ihnen die Wohnberatungsstellen zur Verfügung:

Wenn Wohnungslosigkeit droht

Wenn aufgrund von Verschuldung, Streit mit dem:der Vermieter:in oder aus anderen Gründen der Verlust der Wohnung droht, ist es notwendig, sich so früh wie möglich an Stellen zu wenden, die Hilfestellung geben können.

Hier finden Sie Rat und Unterstützung:

Im Landkreis Bamberg wenden Sie sich wegen der Unterbringung in einer Notunterkunft bitte an die Verwaltung der jeweiligen Gemeinden, Märkte und Städte.