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Arbeit mit Behinderung
„Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit” (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 23, Abs. 1). Alle Menschen sollen eine Arbeit finden, die ihnen gefällt und die zu ihren Fähigkeiten passt. Dafür gibt es Anlaufstellen, die beraten und unterstützen.
Weiterführende Themen
Anlaufstellen
Viele Menschen möchten arbeiten und haben eine Behinderung. Hier bekommen Sie Hilfe und Beratung. Die Lebenshilfe hat viele Werkstätten. Dort können Menschen die Arbeit finden, die ihnen gefällt.
Bundesweite Beratungsangebote
ZBFS Bayreuth
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales