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Familie & Beruf
Eine befriedigende berufliche Situation ist von großer Bedeutung für die persönliche Zufriedenheit sowie für die finanzielle Selbständigkeit einer Familie. Vor allem die Vereinbarung von Familienleben und Beruf und der Wiedereinstieg nach Elternzeit oder Erwerbslosigkeit bedeuten besondere Herausforderungen für Familien.
Allgemeine Beratungsangebote
In der Familienregion Bamberg gibt es eine Vielzahl an Beratungsangeboten, die über Berufstätigkeit und rechtliche Rahmenbedingungen informieren und bei der Wahl des richtigen Berufs unterstützen können.
Beratungsangebote zu Ausbildung und Anerkennung für Migrant:innen
Es gibt viele Unterstützungsangebote für die Suche und Begleitung von Ausbildungsstellen. Außerdem ist es für Migrant:innen möglich ausländische Berufsabschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen.
Ausbildung und Studium
Beratung bei Berufs-/Ausbildungswahl für Menschen bis 27 Jahre mit Migrationshintergrund
Beratung zur Berufsausbildung von Geflüchteten
Information zum Studium für Geflüchtete an der Universität Bamberg
Anerkennung
Anerkennungsberatung für ausländische Berufsabschlüsse
Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Metropolregion Nürnberg
Bundesweites Anerkennungsportal
Berufliche Integration
Unterstützung bei der betrieblichen Integration von Geflüchteten
Gleichstellung
Hilfreiche Unterstützung zum Thema Gleichstellung bieten Ihnen die Gleichstellungsbeauftragten in Stadt und Landkreis sowie die Gleichstellungsbeauftragten Ihres Unternehmens.
Das Bayrische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales informiert zudem über Chancengleichheit im Erwerbsleben und Gleichstellung in Bayern.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Schutzregeln für Schwangere und Mütter
Arbeitnehmer:innen haben bei Schwangerschaft einen speziellen Kündigungsschutz. Sie dürfen während der Schwangerschaft und in den ersten vier Monaten nach der Entbindung sowie in der gesamten Elternzeit nicht gekündigt werden. Eine Kündigung ist auch dann unwirksam, wenn eine Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung schon bestand, aber noch nicht bekannt war. Die Schwangerschaft ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.
Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor und endet acht Wochen nach der Entbindung. Weitere Informationen finden Sie auf dem Familienportal des Bundes.
Bei Fragen oder bei Verstößen seitens Ihres Arbeitgebers wenden Sie sich bitte an das Gewerbeaufsichtsamt Oberfranken.
Elternzeit
Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen, der mit dem vorherigen gleichwertig ist.
Detaillierte Informationen zur Elternzeit bietet das Familienportal des Bundes. Bei Fragen steht außerdem das ZBFS – Zentrum Bayern Familie und Soziales zur Verfügung.
Familienfreundliche Personalpolitik
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt eine immer wichtigere Rolle. Junge Arbeitnehmer:innen wollen zunehmend beides: Familie und Beruf.
Familienfreundlichkeit ist deshalb ein wichtiger Standortfaktor geworden: Zahlreiche Unternehmen haben erkannt, wie wichtig familienfreundliche Personalpolitik zur Fachkräftegewinnung und -sicherung ist. Immer mehr Unternehmen im Raum Bamberg engagieren sich für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit speziellen Maßnahmen. Dazu gehören z.B. Arbeitszeit- und Arbeitsortflexibilisierung, Wiedereinstiegsprogramme und die Förderung von Kinder- und Angehörigenbetreuung.
Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin nach familienfreundlichen Maßnahmen oder informieren Sie sich über spezielle Angebote, Maßnahmen oder Projekte in der Region bei folgenden Stellen: