Kommunalwahl 2026: Infos, FAQ und Probestimmzettel für Stadt und Landkreis Bamberg

Für die Kommunalwahl am 8. März 2026 können Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Landkreis Bamberg alle wichtigen Infos online abrufen. FAQ-Seite und Probestimmzettel erklären Stimmzettel, Begriffe und Ablauf – perfekt zur Vorbereitung vor der Wahl.

"Kannst du kurz was entscheiden?"

Am 8. März 2026 findet in Bamberg die Kommunalwahl 2026 statt.

Bei der anstehenden Kommunalwahl wählen Bambergs Bürgerinnen und Bürger den Stadtrat sowie das Stadtoberhaupt. Die Stadt Bamberg informiert auf bamberg-gestalten.de mit einem FAQ rund um die Wahl.

Wie viele Stimmen habe ich? Wann ist mein Stimmzettel ungültig? Was ist kumulieren, panaschieren oder das Listenkreuz?

Diese und viele weitere Fragen werden auf www.bamberg-gestalten.de/kommunalwahl-2026 beantwortet. Die Seite ist im Stile eines FAQ’s, also den meist gestellten Fragen, aufgebaut. Angeboten werden ebenfalls Links zu Erklärvideos und weiteren Informationen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird hier auch ein Musterstimmzettel zu finden sein, mit dem jeder Stimmberechtigte testen kann, ob seine Wahlentscheidungen gültig wären.

Die Stadtverwaltung Bamberg unterliegt der Politischen Neutralitätspflicht. Aufgeführt werden ausschließlich sachdienliche Informationen zum Ablauf der Kommunalwahl.

Textquelle: Stadt Bamberg
Titelbild: Zur Kommunalwahl 2026 können sich Bürgerinnen und Bürger auf bamberg-gestalten.de informieren. Quelle: Stadt Bamberg, Anna Lienhardt

Probestimmzettel für die Kommunalwahl jetzt online

Wählerinnen und Wähler aus dem Landkreis Bamberg können jetzt online einen Probestimmzettel zur Kreistagswahl im Rahmen der Kommunalwahl am 8. März einsehen. Dort kann das Ausfüllen des Stimmzettels getestet werden. Dieser Service bietet sich für Erstwählerinnen und Erstwähler an sowie für alle, die sich schon vorab informieren möchten.

Der Probestimmzettel ist online abrufbar unter: https://service.landkreis-bamberg.de/wahlen/test/probestimmzettel.html

Wichtiger Hinweis: Diese Übung gilt nicht als Stimmabgabe im Zuge der Kommunalwahl und wird nicht gezählt. Der Online Probestimmzettel dient ausschließlich zur Vorbereitung. Die echten Stimmen werden nur durch die Teilnahme an der offiziellen Wahl (Wahllokal oder Briefwahl) abgegeben.

Textquelle: Landkreis Bamberg