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Was ist, wenn das Leben nicht mehr so weitergeht wie vorher? Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament sollten gut überlegt und frühzeitig niedergeschrieben werden, um im Falle eines unvorhersehbaren Ereignisses vorbereitet zu sein. Es gibt vielfältige Informationsangebote und Beratungsstellen, die dabei hilfreich sind.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht können Personen stellvertretend für andere Personen handeln. In der Vorsorgevollmacht steht, wer (Bevollmächtigte:r) unter welchen Umständen (z.B. wenn sie nicht mehr in der Lage sind) worüber (bestimmte einzelne Angelegenheiten oder alle Bereiche) entscheiden darf. Mit der Vorsorgevollmacht können Sie die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht vermeiden. Bevollmächtigen Sie nur Personen, denen Sie voll und ganz vertrauen.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, wie Sie medizinisch behandelt und pflegerisch betreut werden möchten, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können (z. B. Aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls). Die Patientenverfügung soll Angehörigen und Betreuenden dabei helfen, in Ihrem Sinne zu entscheiden.
Mit einer Patientenverfügung entscheidet man also vorsorglich selbst, wie in einem medizinischen Notfall vorgegangen werden soll. Mit einer Vorsorgevollmacht überträgt man diese (und ggf. weitere) Entscheidungen an eine andere Person.
Ausführliche Informationen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung finden Sie unter:
Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier:
Beratungsstellen in der Familienregion
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Telefon: 0951 9550722 (werktags 8:00-13:00 Uhr)
E-Mail: kontakt@hospiz-akademie.de
Beratungstermin bitte telefonisch vereinbaren.
Beratung zu Patientenverfügung, Vorsorge- und Betreuungsvollmacht
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Telefon: 0951 87-1552 / -1551 / -15 50
E-Mail: betreuungsstelle@stadt.bamberg.de
Beratung zu Vorsorge- und Betreuungsvollmacht
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0951 85-214 / -542
E-Mail: betreuung@lra-ba.bayern.de
Beratung zu Vorsorge- und Betreuungsvollmacht
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Telefon: 0951 302987-30
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Testament
Ein Testament regelt den Erbfall. Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht, sollten Sie ein Testament anfertigen. Das Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden.
Weitere Informationen zum Testament finden Sie unter:
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Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg (Hausanschrift)
Zimmer 107, 109 und 113 im 1. OG
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Telefax: 0951 / 833-2080
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Montag – Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.