Das Schöffenamt ist eines der verantwortungsvollsten Ehrenämter, das unser Gemeinwesen zu vergeben hat. Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter ohne juristische Ausbildung. Jugendschöffen wirken in den Strafverfahren vor den Kollegialgerichten des Jugendschöffengerichtes (Amtsgericht) und der Jugendstrafkammer (Landgericht) zu dem bzw. den Berufsrichtern gleichberechtigt mit.
Das Schöffenamt garantiert in der deutschen Gerichtsbarkeit das Gewicht von „Volkes Stimme“. Die zeitliche Beanspruchung eines Schöffen erstreckt sich i.d.R. auf nicht mehr als zwölf ordentliche Sitzungstage im Jahr, d.h. im Durchschnitt auf einen Sitzungstag pro Monat. Gewählt werden neben den Haupt- auch sog. Hilfsschöffen, die im Fall der Verhinderung eines Hauptschöffen einspringen. Für dieses Amt sucht die Stadt Bamberg mindestens 48 Bewerber.
Im weiteren ist das Schöffenamt ein Ehrenamt zu dessen Ausübung ein Schöffe von seinem Arbeitgeber freizustellen ist und für dessen Ausübung der Schöffe einen Entschädigungsanspruch hat, so dass ihm durch die Wahrnehmung dieses Amtes kein wirtschaftlicher Nachteil entsteht. Die Tätigkeit eines Jugendschöffen erfordert insbesondere eine erzieherische Befähigung sowie Erfahrung in der Jugenderziehung. Dienlich sind diesbezüglich beispielsweise eine Elternschaft des Bewerbers/der Bewerberin, eine Tätigkeit in Jugendverbänden, in Jugendhilfe- oder Jugendfreizeiteinrichtungen, im schulischen oder im Ausbildungsbereich oder im Rahmen einer Betreuungstätigkeit.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und den Sitzungsdienst gesundheitlich erfüllen können. Über Ausschlusskriterien zur Geeignetheit zum Schöffenamt gibt ein gesondertes Merkblatt Auskunft, welches bei Anforderung der Unterlagen zur postalischen Zusendung mit dem Bewerbungsbogen zusammen verschickt wird. Wahlweise stehen der Bewerbungsbogen und das vorgenannte Merkblatt als Download auf der Internetseite der Stadt Bamberg unter www.stadt.bamberg.de/jugendschöffen zur Verfügung. Erste Grundvoraussetzung für eine Aufnahme in die Bewerberliste des Stadtjugendamtes Bamberg sind zunächst der gemeldete Wohnsitz im hiesigen Stadtgebiet sowie ein Lebensalter zum Beginn der am 01.01.2024 startenden Amtsperiode, die 5 Jahre umspannt, von mindestens 25 bis höchstens 69 Jahren.
Interessierte Bürger und Bürgerinnen sind herzlich aufgerufen, sich bis spätestens 27.02.2023 im Stadtjugendamt, Außenstelle „Jugendhilfe im Strafverfahren“, Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg (im Technischen Rathaus/Baureferat), unter den Rufnummern 87-1565 oder 87-1566 telefonisch zu melden oder auf Zimmer 105 und 106 persönlich vorzusprechen.