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Finanzielle Unterstützung
Nicht alle Menschen sind in jeder Lebenssituation finanziell unabhängig. Um aber selbstbestimmt am Leben teilhaben zu können, ist es wichtig, ausreichend Geld zur Verfügung zu haben. Damit geringes Einkommen und finanzielle Notlagen abgefangen werden können, gibt es mehrere staatliche und kommunale Unterstützungsleistungen.
Sozialhilfe und Lebensunterhalt
Einen Überblick über finanzielle Leistungen erhalten Sie auf dem bundesweiten Familienportal.
Konkrete Informationen zu finanziellen Unterstützungsleistungen wie Sozialhilfe, Wohngeld und Grundsicherung erhalten Sie im
Wenn Ihnen alles über den Kopf wächst und Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden, können Sie sich kostenlos beraten lassen. Außerdem empfehlen wir Ihnen unsere Themenseite Krise & Konflikt.
Familienleistungen
Familien mit Kindern benötigen finanzielle Sicherheit, um ihren Alltag zu bestreiten. Da gerade in dieser Lebensphase Berufstätigkeit nicht immer in vollem Umfang möglich oder gewollt ist, gibt es eine Vielzahl an finanziellen Unterstützungsangeboten. Alle staatlichen Leistungen finden Sie übersichtlich beim Familienportal des Bundes.
Um zu erfahren, auf welche Leistungen Sie und Ihre Familie voraussichtlich Anspruch haben, können Sie das Infotool nutzen.
Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeber:innenzuschuss ersetzen während der gesetzlichen Mutterschutzfristen das bisherige monatliche durchschnittliche Nettoeinkommen aus einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, Ihrem Arbeitgeber, den Schwangerschaftsberatungsstellen oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung.
Elterngeld
Das Elterngeld unterstützt Sie nach der Geburt Ihres Kindes finanziell, um sich der Fürsorge Ihres Babys zu widmen.
- Informationen und Antrag
- Elterngeldrechner
Kindergeld
Kindergeld wird für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, in besonderen Fällen (z. B. Ausbildung) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.
Familiengeld
Familiengeld wird Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr gezahlt
Steuerentlastung
Einen Überblick über steuerliche Entlastungen für Eltern (z.B. Freibeträge für Kinder, Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten) finden Sie auf dem Familienportal des Bundes.
Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
Wenn Sie von dem unterhaltspflichtigen Elternteil keinen, unregelmäßig oder nur teilweise Unterhalt in ausreichender Höhe für Ihr Kind erhalten, können Sie (auf Basis des Unterhaltsvorschussgesetzes – UVG) beim Jugendamt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen.
Eltern, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei allen Fragen bezüglich:
- Ausübung der Personensorge
- Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen
- Geltendmachung eigener Unterhaltsansprüche des allein sorgeberechtigten Elternteils nach § 1615 l BGB (sogenannter Betreuungsunterhalt)
- Abgabe einer Sorgeerklärung
Die Beratung ist bei den Beistandschaften im Jugendamt möglich.
Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen
Kinderzuschlag
Wenn das Einkommen nicht für die gesamte Familie reicht, haben Eltern unter bestimmten Umständen Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre im Haushalt lebenden unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr.
"Hilfe für Mutter und Kind"
Die Landesstiftung “Hilfe für Mutter und Kind” unterstützt (werdende) Mütter in Not, kinderreiche Familien und Alleinerziehende, sofern die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen.
Finanzielle Unterstützung bei der Kinderbetreuung
Falls Eltern aus finanziellen Gründen den Rechtsanspruch für ihre Kinder auf den Platz in einer Kindertagesstätte nicht geltend machen können, kann ihnen Krippengeld gewährt werden.
Nähere Informationen zu Übernahme der Kita-Elternbeiträge und Zuschuss zum Mittagessen erhalten Sie bei den Jugendämtern.
Leistungen zur Bildung und Teilhabe
Mit den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen bedürftige Kinder und Jugendliche gestärkt werden. Gefördert werden u.a. Schulausflüge, Schulbedarf, Lernförderung oder Musikunterricht. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, wenn sie Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld (WoG), den Kinderzuschlag (KiZ) oder Leistungen nach dem Asylbewerber:innenleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
Personen, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) erhalten, stellen ihren Antrag beim
Alle anderen Anspruchsberechtigten stellen ihren Antrag beim
Erstausstattung / Mehrbedarfe
In manchen Lebenssituationen (Schwangerschaft, Behinderung, Allein erziehen) kann Unterstützung beim Jobcenter für Erstausstattungen beantragt werden.
Einkaufen und Freizeit
Günstig einkaufen
Unterstützung beim Sport
Sport bedeutet Kontakte und Gesundheit. Doch oft stoßen Eltern an finanzielle oder logistische Grenzen. Hier gibt es in Bamberg Stadt und Landkreis einige Hilfen. Neben staatlichen oder kommunalen Hilfen (siehe Leistungen zur Bildung und Teilhabe), gibt es zusätzliche Unterstützungen vielfältiger Art, z. B. bei Mitgliedsbeiträgen oder Ausrüstung. Informieren Sie sich dazu auch bei Ihrem Sportverein.
Staatliche Unterstützung für Familienurlaub
Staatliche Leistungen im Alter
Für eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Alter gibt es vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten.
SozCard
Alle Bezieher:innen von Bürgergeld und Grundsicherung im Alter sowie Asylbewerber:innen im Stadtgebiet Bamberg erhalten mit der SozCard beispielsweise vergünstigten Eintritt bei Kultur-, Familien- und Bildungseinrichtungen, wie etwa Theater, Konzerte, Museen, Stadtbücherei etc. außerdem im Bambados und im Stadionbad sowie bei Angeboten des Ferienprogramms der Stadt Bamberg.