Landtags- und Bezirkswahl 2023: Briefwahlunterlagen auch online beantragen

Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt / Wahlamt im Rathaus Maxplatz in der früheren Infothek

Ab dem 07. September 2023 werden allen Stimmberechtigten die Wahlbenachrichtigungen für die Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023 zugestellt. Mit dieser können auch die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die Wahlamtsgeschäftsstelle befindet sich im Rathaus Maxplatz im Erdgeschoss (Zi.-Nr. 8b) in der früheren Infothek. Neben den übrigen Eingängen ist ein barrierefreier Zugang an der Fleischstraße eingerichtet. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, am Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr.

Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antragsformular, das ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen will, benötigt dazu eine Vollmacht. Hier findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ebenfalls ein geeigneter Vordruck. In der Wahlamtsgeschäftsstelle kann auch vor Ort gewählt werden, sodass der Postweg entfällt.

Die Wahlbenachrichtigungen sind mit einem QR-Code versehen, der mit der Website für den Online-Antrag verlinkt ist. So können Briefwahlunterlagen auch ganz bequem digital vom Smartphone aus beantragt werden. Auch ohne den QR-Code kann diese Möglichkeit genutzt werden unter: https://www.stadt.bamberg.de/wahlen

Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Antrag bis spätestens 02.10.2023 gestellt sein muss, damit noch genügend Zeit verbleibt, die Unterlagen per Post zu erhalten und um den Eingang bei der Stadt Bamberg bis spätestens 08.10.2023 sicherzustellen.

Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass eine telefonische Beantragung von Wahlscheinen nicht möglich ist.

Informationen rund um die Landtags- und Bezirkswahl in der Stadt Bamberg: www.stadt.bamberg.de/wahlen

Fotonachweis: Stadt Bamberg, Sonja Seufferth