Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung

Aktuell können alle Kinder ihre Einrichtung bzw. Kindertagespflegestelle besuchen. Allerdings darf seit 16. November 2021 die Kindertagesbetreuung nur in festen Gruppen stattfinden.

Das Offenhalten der Betreuung für alle, setzt die Beachtung von strengen Hygieneauflagen voraus, um auch während der Pandemie einen sicheren Betrieb zu ermöglichen. Das schützt Beschäftigte und betreute Kinder gleichermaßen.

Die Vorlage eines Testnachweises bei Kindern mit Krankheitssymptomen ist ein Bestandteil dieser Hygieneauflagen. Leider steigt die Anzahl erkrankter Kinder ständig an, sowohl aufgrund steigender Corona-Zahlen als auch wegen gleichzeitig auftretender, typischer Kinderkrankheiten wie z.B. RSV, Mund-, Hand- Fußkrankheit oder Erkältung/Grippe. Dies führt dazu, dass die (Kinder-)Arztpraxen dem Ansturm auf Testnachweise nicht mehr gewachsen sind.

Der Besuch eines (Kinder-)Arztes ist nur erforderlich, wenn Ihr Kind, nach Ihrer Einschätzung, auch ärztliche Behandlung benötigt.