Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich regelmäßig nach der “Düsseldorfer Tabelle”, deren Empfehlungen auch den Familiengerichten in Bayern als Richtschnur dienen. Ihre Eckwerte sind die gesetzlich festgelegten Beträge des sog. Mindestunterhalts, die in regelmäßigen Abständen angepasst werden.
Hier können Sie sich die aktuelle Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2018) herunterladen.